Elektronische AU: Seit 1.1.2023 geht der Anteil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenversicherung bei einem Großteil der gesetzlichen Krankenversicherungen elektronisch zum Versicherer. Ihr Arbeitgeber kann sich diesen Datensatz elektronisch bei der Versicherung abrufen: das ist kein automatischer Vorgang, der Arbeitgeber hat eine sogenannte Holschuld bei der Versicherung. Insofern benötigt Ihr Arbeitgeber weiterhin eine offizielle Meldung über Ihr Fernbleiben. Wir drucken den Anteil der AU für den Arbeitgeber zusätzlich aus, um technischen Problemen vorzubeugen.
E-Rezept: das elektronische Rezept ist von der Funktionsweise eine Übertragung der Rezeptdaten an einen zentralen Apothekenserver. Diese Daten können entweder per Ausdruck eines QR-Codes seitens der Apotheke abgerufen werden, alternativ können Sie mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke abgleichen lassen, ob Daten auf Ihre Versichertennummer hinterlegt wurden. Ein weiterer Weg ist eine App-Lösung für Smartphones: diese ist verbunden mit PIN-Absicherungen und initialem Ident-Verfahren.