Für alle Covid-Impfungen können Sie per sofort die Übliche 04101-23331 zu den Sprechzeiten für einen Termin bemühen: Impfmöglichkeit bei uns mit MRNA-Impfstoffen. Ab Juni wird vormittags freitags geimpft. Anmeldung ist erforderlich mit 1 Woche Vorlaufzeit. Empfohlen wird der 2. Booster ab 60 Jahren insofern die letzte Impfung 3 Monate zurückliegt. Für alternative Termine bitte die öffentlichen Angebote nutzen: —-> Impfzentren <——–
Checkliste: folgende Punkte müssen zutreffen:
– Alter ab 5 Jahre
– Drittimpfung „Booster“ für alle deren Impfung länger als 3 Monate zurückliegt, für Johnson-Geimpfte 2-malige Nachimpfung. Viertimpfung „2. Booster“ für Personen älter 60 Jahre nach 3 Monaten Abstand zum 1. Booster, für medizinisches/pflegendes Personal Abstand 6 Monate nach der dritten Impfung. Wir verimpfen für alle Altersklassen Biontech. Gelbe Internationale Impfpässe mussten wir auf dem freien Markt erwerben und geben Sie zum Selbstkostenpreis ab.
5. Impfung: es gibt derzeitig keine generelle Empfehlung für einen abermaligen Booster mit angepassten Impfstoffen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Robert-Koch-Institut. Eine 5. Impfung ist seitens des RKI lediglich bei Hochrisikopatienten und bei „hochbetagten“ Menschen zu erwägen, dabei wird zusätzlich jede durchgemachte Covid-Infektion gleichwertig zu einer Impfung betrachtet als „immunologisches Ereignis“, bedeutet: die 5. Impfung ist nur einem speziellem Klientel empfohlen, das bislang keine Covidinfektion durchgemacht hat und bereits 4fach geimpft ist:
„Abhängig von bisher erfolgten SARS-CoV-2Antigenexpositionen (Infektion/Impfung) kann es bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagten, Immundefizienten, BewohnerInnen von Altenpflegeheimen) sinnvoll sein, nach
dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell durch die behandelnden ÄrztInnen getroffen werden.“ (Epidemiologisches Bulletin 40/2022)
Im Falle einer Covidinfektion ist ab 16.11.22 beschlossen worden: „Wer krank ist, bleibt zu Hause.“
Liegt ein positiver Corona-Test vor, gilt
- außerhalb der eigenen Wohnung eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab dem 6. Lebensjahr. Außerhalb geschlossener Räume wird empfohlen, einen Abstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten oder alternativ auf eine Maske zurückzugreifen.
- in diesem Zeitraum für Besuchende ein Betretungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen.
- in diesem Zeitraum ein Betretungsverbot für positiv getestete Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, da sie in der Regel keine Maske tragen.
- in diesem Zeitraum für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und mobilen Pflegediensten grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen.
- für Personen, die keine Maske tragen können, dass sie Schulen für fünf Tage nicht betreten dürfen.
Das aktuelle Absonderungsschema des Landes Schleswig-Holstein:
—-> Schema <—–